Einschulungsverfahren

Das Einschulungsverfahren beginnt jährlich nach den Herbstferien

Kinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres 6 werden, erhalten automatisch eine Einladung zum Schulspiel.

Sofern Ihr Kind nach dem 30. Juni Geburtstag hat und Sie es als “Kann-Kind” einschulen möchten, müssen Sie einen formlosen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Über diesen Antrag wird im Februar/März des Einschulungsjahres durch die Schulleitung entschieden.

Sie sollten mit Ihrem Kind keinesfalls für das Schulspiel oder den Start in das Schulleben üben und dennoch können Sie Ihr Kind auf die Schule vorbereiten. Dafür haben wir Ihnen einige Ideen zusammengestellt.

In Schleswig-Holstein besteht freie Schulwahl. Das heißt, Sie dürfen Ihr Kind an der Schule Ihrer Wahl anmelden. Das Anmeldeverfahren findet dennoch an der für Sie zuständigen Schule statt.

Informieren Sie sich über unsere Schule. Viel Wissenwertes haben wir für Sie zusammengefasst.

Bewährt hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule, um den Kindern einen guten Start in der Schule zu ermöglichen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung.

Genauso wichtig ist natürlich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern. Wir freuen uns auf Sie!